AGB-Thalheimer Transformatorenwerke GmbH

1. Geltung
1.1.  Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.2.  Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sind nur dann maßgeblich, wenn deren Geltung für das einzelne 
      Geschäft ausdrücklich vereinbart ist.
1.3.  Im Übrigen gelten die allgemeinen Lieferbedingungen für die Erzeugnisse und
      Leistungen der Elektroindustrie (Grüne Lieferbedingungen) in ihrer neuesten Fassung sowie die Ergänzungsklausel:
      Erweiterter Eigentumsvorbehalt und die nachfolgenden Zusätze:
 
2. Vertragsschluss
2.1.  Unsere Angebote sind stets freibleibend.
2.2.  Bestellungen bedürfen zu ihrer Annahme unserer schriftlichen oder fernschriftlichen
      Bestätigung. Bestellungen gelten auch dann als angenommen, wenn wir ihnen durch Übersendung des Lieferscheins
      und/oder der Ware und der Rechnung entsprechen.
2.3.  Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
      Bestätigung.
2.4.  Der Mindestauftragswert beträgt 80,00 €. Bei Bestellungen unter 80,00 € behalten wir uns die
      Erhebung einer Bearbeitungsgebühr vor.
 
3. Preise
3.1.  Soweit keine besonderen Vereinbarungen zwischen dem Besteller und uns getroffen sind,
      verstehen sich unsere Preise ab Werk, zuzüglich Mehrwertsteuer. Nebenkosten für Verpackung, Transport,
      Versicherung u. ä. sind in unseren Preisen nicht enthalten
3.2.  Sind Materialmengen besonders ausgewiesen, so entsteht hierfür der am Tage der
      Auftragsbestätigung notwendige Mehrpreis nach den amtlichen, veröffentlichten Mitteilungen.

3.3. Sollten bis zum Liefertage Kostenänderungen eintreten oder sich die Listenpreise ändern, so
      behalten wir uns eine Preiskorrektur ausdrücklich vor.
 
4. Lieferung
4.1.  Spätestens mit der Absendung der Lieferung geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt
      auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn die Ware in Abstimmung mit uns vom Besteller zurückgesandt
      wird.
4.2.  Für Verlust und Beschädigung der Ware auf dem Transport wird kein Ersatz geleistet. Eine
      Transportversicherung besteht nur dann, wenn dies mit dem Besteller schriftlich vereinbart ist. Die Kosten der 
      Versicherung gehen in diesem Falle zu Lasten des Bestellers.
4.3.  Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so
      geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller über.
4.4.  Liefertermine werden nach Möglichkeit wie zugesichert eingehalten. Schadenersatz wegen
      verspäteter Lieferung kann nicht gewährt werden, es sei, er ist in Angebot oder Bestätigung nach Frist und Höhe
      vereinbart. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.
4.5.  Höhere Gewalt und Betriebsstörungen, insbesondere kriegerische Ereignisse, Streik und
      Aussperrung bei uns oder bei einem unserer Vorlieferanten, Rohstoffmangel, Verfügungen staatlicher Stellen oder das
      Fehlen behördlicher oder sonstiger für die Ausführung der Lieferung erforderlicher Genehmigungen, befreien uns für
      die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung, soweit die Störung nicht durch
      uns grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Dasselbe gilt, wenn die genannten Umstände bei einem unserer
      Vorlieferanten eintreten.
4.6.  Bei Stornierungen von Aufträgen für Sonderanfertigungen sind die bereits entstandenen
      Kosten vom Auftraggeber zu tragen. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.
4.7.  Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers. Lieferungen ins Ausland erfolgen frei Grenze.
 
5. Zahlungsbedingungen
5.1.  Unsere Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb 30 Tagen nach
      Rechnungsdatum zahlbar.
      Bei Neukunden behalten wir uns vor, die 1. Lieferung gegen Vorkasse bzw. Nachnahme zur Auslieferung zu bringen. Metallzuschläge wie Kupfer- und Eisenzuschläge,        Verpackungs- und Frachtkosten sind nicht skontierbar.
 
6. Eigentumsvorbehalt
6.1.  Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Sachen bis zur vollständigen
      Bezahlung vor.
6.2.  Der Eigentumsvorbehalt gilt auch im Fall der Verarbeitung unserer Ware, die für uns als
      Hersteller erfolgt (§ 950 BGB). Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht dem Besteller
      gehörende Waren, steht uns Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu diesen anderen Waren
      im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung zu.
 
7. Haftung für Mängel der Lieferung
7.1.  Unbeschadet einer unabdingbaren Haftung nach den Vorschriften des
      Produkthaftungsgesetzes haften wir dem Besteller für Mängel der Waren wir folgt:
7.1.1.  Innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang gem. Ziff. 4 wird die Ware nach unserer
      Wahl nachgebessert, neu geliefert oder zum Fakturawert zurückgenommen, wenn sie sich infolge eines nachweisbar 
      vor dem Gefahrübergang liegenden, von uns zu vertretenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart,
      fehlerhafter Teile oder mangelhafter Ausführung als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich
      beeinträchtigt herausstellt. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wird ohne unsere vorherige Zustimmung ein Mangel
      durch Dritte behoben, so tragen wir keine Kosten. Ist Nachbesserung oder Ersatz nicht möglich, endgültig
      fehlgeschlagen oder wird sie unter Berücksichtigung unserer Liefermöglichkeiten unzumutbar verzögert, so kann der
      Besteller Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Kann über die Minderung des Preises mit uns keine
      Einigung erzielt werden, so kann der Besteller auch Wandelung des Vertrages verlangen.
7.1.2.  Voraussetzung der Gewährleistungsansprüche ist, dass der Besteller die Mängelrüge innerhalb
      von 10 Tagen nach Auslieferung der Ware schriftlich bei uns erhebt. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als
      genehmigt. Die Haftung für nicht offensichtliche Mängel bleibt hiervon unberührt. Der Besteller hat jedoch, sobald sich
      Mängel zeigen, dies zur Meidung des Verlustes der Gewährleistung innerhalb von 10 Tagen anzuzeigen.
7.2.  Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte
      oder nachlässige Behandlung, unsachgemäße Lagerung oder unsachgemäßen Transport, ungeeignete oder
      unsachgemäße Inbetriebnahme oder nachlässige, unsachgemäße oder ungeeignete Beratung und/oder Instandsetzung
      durch den Besteller oder durch Dritte entstehen. Weiter übernehmen wir keine Gewähr für Schäden, die durch
      elektrotechnische oder sonstige äußere Einwirkungen auf ein Gerät sowie die Verwendung von Ergänzungs-, Austausch-,
      Zubehörteilen, die nicht auf unsere Geräte abgestimmt sind, entstehen.
7.3.  Zur Nachbesserung und zur Neulieferung sind wir solange nicht verpflichtet, als der Besteller
      mit der Kaufpreiszahlung in Höhe eines Betrages im Rückstand ist, der den durch den Mangel verursachten Minderwert
      des Liefergegenstandes übersteigt.
7.4.  Weitergehende Ansprüche des Bestellers mit Ausnahme von solchen nach dem
      Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen.
7.5.  Auskünfte über Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte und sonstige Angaben erfolgen
      nach bestem Gewissen, jedoch unverbindlich unter Ausschluss jeglicher Haftung, es sei denn, dass wir vorsätzlich oder
      durch grobe Fahrlässigkeit unsere Pflicht verletzen. Auskünfte befreien den Besteller nicht von der eigenen Prüfung
      unserer Produkte auf ihre Eignung für die vom Besteller beabsichtigten Zwecke.
 
8. Schlussbestimmungen
8.1.  Der Besteller darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer vorherigen schriftlichen
      Zustimmung auf Dritte übertragen.
8.2.  Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlung ist Thalheim
8.3.  Soweit gesetzlich zulässig, ist Stollberg als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind auch
      berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen
8.4.  Es gilt ausschließlich deutsches Recht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften
      entgegenstehen. Die Anwendung der Einheitlichen internationalen Kaufgesetzte ist ausgeschlossen.
8.5.  Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden,
      so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.